Beitragsordnung

B E I T R A G S O R D N U N G  des TuS Ebstorf

gem. § 6 der Vereinssatzung Stand: 01. Januar 2020

  • 1 Grundsätze der Beitragserhebung

(1) Die Mitgliederversammlung des Vereins beschließt über die Grundsätze der Beitragserhebung sowie über die Höhe der Beiträge und seiner Zahlungsweise. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.

  • 2 Beitragsarten

(1) Der Verein erhebt folgende Beitragsarten gem. seiner Satzung:

  1. a) Mitgliedsbeitrag (§ 6 Abs.1)
  2. b) Abteilungsbeitrag (§ 6 Abs.3)
  3. c) Beitrag für Sportkurse (§ 6 Abs.1)

(2) Die Höhe der in § 2 Abs. 1 genannten Beitragsarten ergibt sich aus dem dieser Beitragsordnung anliegenden Beitragsverzeichnis.

  • 3 Begriffsbestimmungen

(1) Der Mitgliedsbeitrag stellt die wichtigste regelmäßige Einnahmequelle des Vereins dar. Er bestimmt sich insbesondere anhand

  1. a) des Alters des Mitgliedes,
  2. b) der Anzahl möglicher Familienmitglieder,
  3. c) der Funktion im Verein (z.B. Übungsleiter),
  4. d) des Vorliegens einer ärztlichen Verordnung zur Abrechnung mit einem    Sozialversicherungsträger.

(2) Der Abteilungsbeitrag wird für Abteilungen erhoben, in denen die personellen sowie sächlichen Aufwendungen für deren Aufrechterhaltung das normale Maß überschreiten und der Allgemeinheit nicht mehr zur alleinigen Finanzierung zugemutet werden können.

Der Abteilungsbeitrag wird als monatlicher Aufschlag erhoben.

  • 4 Zahlungsweise

(1) Die Beitragsarten gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe a bis d werden in der Regel durch das SEPA-Lastschriftmandat vom Konto abgebucht. Auch Rechungs-zahlungen können vereinbart werden. Die Kosten der Rücklastschriften trägt das Mitglied.

(2) Der Mitgliedschaft und damit die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem die Mitgliedschaft beantragt wurde.

(3) Für die Zahlung des Mitgliedsbeitrags kann eine halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise vereinbart werden. Bei halbjährlicher Zahlungsweise werden die Beiträge jeweils zum 15. Januar, und 15. Juli fällig. Bei jährlicher Zahlung- weise wird der Beitrag zum 15. Januar fällig. Rechnungsempfänger zahlen ihren Beitrag in einem Betrag zu den gleichen Fälligkeitsterminen.

(4) Bei Veränderungen, die in der Person des Mitgliedes (z.B. Alter, Wegfall von Ermäßigungen) begründet sind, werden unmittelbar nach deren Eintritt der Änderung Nacherhebungen vorgenommen.

(5) Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist halbjährlich zum 30. Juni, bzw. zum 31. Dezember des Jahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.

(6) Die Beitragserhebung erfolgt durch die Datenverarbeitung (EDV) des Vereins. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

  • 5 Ausnahmen

In begründeten Einzelfällen ist der Vorstand berechtigt, abweichend von der im Beitragsverzeichnis genannten Höhe der Beiträge Mitgliedern auf schriftlichen Antrag hin die Zahlung von Beiträgen zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Die Gründe müssen in der Person des Antragstellers begründet sein.

Ebstorf, den 31. Dezember 2019

gez. Heiko Senking

1.Vorsitzender TuS Ebstorf

Anlage

Beitragsverzeichnis gem. § 2 Abs. 2 der Beitragsordnung des TuS Ebstorf

 

Gültig ab 01.01.2020

 

Personengruppen Monat Halbjahr Jahr
Beitragsfreie Mitglieder
 – Ehrenmitglieder frei
 – Begleitpersonen Eltern-Kind frei
Ermäßigte Mitglieder
 – Teilnehmer am Gesundheitssport mit ärztl. Verordnung Famil.beitrag Physiopraxis 204,00 €
 – Übungsleiter 6,00 € 36,00 €  72,00 €
 – Schüler und Studenten 6,00 € 36,00 €  72,00 €
 Mitglieder  
 – Mitglieder unter 18 Jahre  6,50 €  39,00 €   78,00 €
 – Mitglieder über 18 Jahre  10,00 €  60,00 € 120,00 €
 – Familienbeitrag (2 Erwachsene mind. 1 Kind) 20,00 € 120,00 € 240,00 €
 – Kursmitglieder unter 18 Jahre   36,00 €
 – Kursmitglieder über 18 Jahre   57,00 €
 – passive Mitglieder  5,00 €  30,00 €   60,00 €
 
Mitglieder in kostenintensiven Sparten (Spartenbeitrag)            Jugendlich / ab 18 Jahre 
 – Basketball 1,50 € /2,- € 9,- € / 12,- € 18,- € / 24,-€
 – Handball 1,50 € /2,- € 9,- € / 12,- € 18,- € / 24,-€
 – Fußball 1,50 € /2,- € 9,- € / 12,- € 18,- € / 24,-€
 – Schwimmen 1,50 € /2,- € 9,- € / 12,- € 18,- € / 24,-€
 – Judo 1,50 € /2,- € 9,- € / 12,- € 18,- € / 24,-€
Zusatzbeiträge
 – Schwimmkurs 45,00 €
 Einmalige Aufnahmegebühr frei

 

 

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